Allgemeine Geschäftsbedingungen der URBAN FOODIE GmbH –
Stand 02/2023

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der URBAN FOODIE GmbH (URBAN FOODIE). Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter gelten nur, soweit URBAN FOODIE ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebote/Vertragsschluss

Angebote von URBAN FOODIE sind freibleibend. Der Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn URBAN FOODIE den Auftrag des Kunden innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Zugang des Auftrags schriftlich (Email, Fax ausreichend) bestätigt (Auftragsbestätigung). Maßgeblich ist der Zugang der Auftragsbestätigung bei dem Kunden.

3. Leistungserbringung, Mitwirkung des Kunden

  1. (1)  Die Leistungserbringung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Leistungs- bzw. Liefertermin. Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
  2. (2)  Über Besonderheiten bezüglich der Event-Location (z.B. Zufahrtbeschränkungen, die lange Fußwege für den Aufbau erforderlich machen) Treppen über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) hat der Kunde URBAN FOODIE bei Vertragsschluss zu informieren.
  3. (3)  Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Event-Location die jeweils vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt (insbesondere betreffend Strom- und Wasseranschluss, Sanitär). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat die Event-Location mindestens die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:Food Truck:
    • Stellfläche: Fläche: 6,50 m x 4,00 m, Höhe: 3,0 m
    • Zufahrt zur Stellfläche: Breite: 3,0 m, Höhe: 3,0 m
    • Entfernung Wasseranschluss: max. 10 m
    • Entfernung Starkstromanschluss (32 A / 18 kW / CEE Stecker): max. 10 m
    • Bei einem Event über mehrere Tage muss vor Ort zusätzlich die Möglichkeit bestehen, einKühlfahrzeug zur Warenlagerung an das Stromnetz (16 A / CEE Stecker) anzuschließenMobile Poké Bar:
    • Stellfläche: Fläche 2,5 m x 2,5 m, Höhe: 2,0 m
    • Entfernung Wasseranschluss: max. 10 m
    • Entfernung Stromanschluss (16 A): max. 10 mLiegen die Voraussetzungen nicht vor, ist URBAN FOODIE berechtigt, die geschuldeten Leistungen angemessen anzupassen. Ist dies nicht ohne Gefährdung des Vertragszwecks oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, ist URBAN FOODIE berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, ohne dass dadurch der Vergütungsanspruch entfällt. URBAN FOODIE hat sich aber ersparte Aufwendungen und einen tatsächlich anderweitig erwirtschafteten Gewinn

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sowie schuldhaft nicht ersparte Aufwendungen und nicht erwirtschafteten Gewinn anrechnen zu lassen.

(4) Sollten aus unvorhergesehenen, nicht von URBAN FOODIE zu vertretenden Gründen, vereinbarte Lieferungen und/oder Leistungen (z.B. Speisen, einzelnen Zutaten, Equipment) zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht zur Verfügung entstehen, ist URBAN FOODIE berechtigt, insoweit qualitativ und quantitativ vergleichbare Lieferungen und/oder Leistungen zu erbringen.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. (1)  Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. (2)  Innerhalb von fünf (5) Tagen nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung fällig und zahlbar. Der Restbetrag ist innerhalb von fünf (5) Tagen nach Leistungserbringung und Abrechnung fällig und zahlbar.
  3. (3)  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, berechnet URBAN FOODIE die im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Reisekosten, Spesen, sowie Leistungen Dritter (insbesondere Aufwendungen und Auslagen) gegen Nachweis nach Aufwand.

5. Stornierung

  1. (1)  Der Kunde ist jederzeit berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung (Fax, Email ausreichend) gegenüber URBAN FOODIE zu stornieren. Erfolgt die Stornierung aus von URBAN FOODIE nicht zu vertretenden Gründen, ist URBAN FOODIE berechtigt gegenüber dem Kunden statt eines konkret zu berechnenden Schadensersatzanspruchs nachfolgende Stornierungspauschale geltend zu machen:
    1. bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % der vereinbarten Vergütung
    2. bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 15 % der vereinbarten Vergütung
    3. bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung
    4. bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
    5. bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
    6. bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Vergütung
    7. am Tag der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Vergütung

    Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Stornierungserklärung bei URBAN FOODIE.

  2. (2)  Gerät der Kunde mit der Anzahlung in Verzug, ist URBAN FOODIE berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 5 (fünf) Tagen mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.

6. Haftung von URBAN FOODIE

  1. (1)  Die Haftung von Urban Foodie für eigenes Verschulden sowie das Verschulden ihrer leitenden Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. (2)  Die Haftungsbeschränkung gem. Abs. (1) gilt nicht für (i) die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, (ii) die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und (iii) soweit URBAN Foodie gesetzlich zwingend haftet. Wesentliche

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Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht von Urban Foodie auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  1. (3)  Dritte, insbesondere Gäste, Angestellte und Mitarbeiter des Kunden können aus dem zwischen URBAN FOODIE und dem Kunden geschlossenen Vertrag keine Rechte oder Ansprüche ableiten. Eine Haftung gegenüber Dritten für die Verletzung von Vertragspflichten durch URBAN FOODIE ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. (4)  Hat URBAN FOODIE im Auftrag des Kunden Dritte mit der Erbringung von Leistungen beauftragt, haftet URBAN FOODIE für deren Verschulden nicht.

7. Genehmigungen, Gebühren, Verkehrssicherungspflicht

  1. (1)  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt es allein dem Kunden als Veranstalter, für das von URBAN FOODIE belieferte Event rechtzeitig etwaig erforderliche (öffentlich- rechtliche) Genehmigungen und Erlaubnisse (z.B. Sondernutzungserlaubnis) einzuholen und anfallende Gebühren zu entrichten.
  2. (2)  Als Veranstalter obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Veranstaltungsgelände bzw. in den Veranstaltungsräumlichkeiten ausschließlich dem Kunden.

8. Verschiedenes

  1. (1)  Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von URBAN FOODIE aufrechnen.
  2. (2)  URBAN FOODIE ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gäste sowie der Angestellten und Mitarbeiter des Kunden berechtigt, während des von URBAN FOODIE belieferten Events auf den Veranstaltungsflächen Fotos zur Dokumentation sowie zu werblichen Zwecken anzufertigen und zu nutzen.
  3. (3)  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen ist 20354 Hamburg.