Allgemeine Geschäftsbedingungen der UF Poke Bar GmbH – Stand 02/2023

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der UF Poke Bar GmbH (UF Poke Bar). Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter gelten nur, soweit die UF Poke Bar ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebote/Vertragsschluss

Angebote der UF Poke Bar sind freibleibend. Der Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die UF Poke Bar den Auftrag des Kunden innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Zugang des Auftrags schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) bestätigt (Auftragsbestätigung). Maßgeblich ist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden.

3. Leistungserbringung, Mitwirkung des Kunden

  1. Die Leistungserbringung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Leistungs- bzw. Liefertermin. Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
  2. Über Besonderheiten bezüglich der Event-Location (z. B. Zufahrtsbeschränkungen, lange Fußwege, Treppen über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) hat der Kunde die UF Poke Bar bei Vertragsschluss zu informieren.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Event-Location die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt (z. B. Strom- und Wasseranschluss, Sanitär). Soweit nicht anders vereinbart, hat die Event-Location mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
    • Food Truck:
      • Stellfläche: 6,50 m x 4,00 m, Höhe: 3,0 m
      • Zufahrt zur Stellfläche: Breite: 3,0 m, Höhe: 3,0 m
      • Entfernung Wasseranschluss: max. 10 m
      • Entfernung Starkstromanschluss (32 A / 18 kW / CEE-Stecker): max. 10 m
      • Bei mehrtägigen Events: Möglichkeit zum Anschluss eines Kühlfahrzeugs (16 A / CEE-Stecker) an das Stromnetz.
    • Mobile Poké Bar:
      • Stellfläche: 2,5 m x 2,5 m, Höhe: 2,0 m
      • Entfernung Wasseranschluss: max. 10 m
      • Entfernung Stromanschluss (16 A): max. 10 m

    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, ist die UF Poke Bar berechtigt, die geschuldeten Leistungen anzupassen. Ist dies nicht ohne Gefährdung des Vertragszwecks möglich, kann die UF Poke Bar die Leistung verweigern, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt. Ersparte Aufwendungen und tatsächlich anderweitig erwirtschafteter Gewinn werden angerechnet.

  4. Sollten aus unvorhergesehenen Gründen (z. B. nicht verfügbare Zutaten oder Equipment) Leistungen nicht wie vereinbart möglich sein, ist die UF Poke Bar berechtigt, qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen zu erbringen.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Innerhalb von fünf (5) Tagen nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 30 % der Vergütung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von fünf (5) Tagen nach Leistungserbringung und Abrechnung fällig.
  3. Reisekosten, Spesen und Leistungen Dritter werden gegen Nachweis berechnet, soweit nicht anders vereinbart.

5. Stornierung

  1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich (Fax, E-Mail ausreichend) stornieren. Bei Stornierungen aus Gründen, die die UF Poke Bar nicht zu vertreten hat, gilt eine Stornierungspauschale:
    • Bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 %
    • Bis 28 Tage: 15 %
    • Bis 21 Tage: 30 %
    • Bis 14 Tage: 50 %
    • Bis 7 Tage: 75 %
    • Bis 1 Tag: 90 %
    • Am Veranstaltungstag: 100 %.

    Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der UF Poke Bar.

  2. Gerät der Kunde mit der Anzahlung in Verzug, kann die UF Poke Bar nach Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

6. Haftung der UF Poke Bar

  1. Die Haftung der UF Poke Bar für eigenes Verschulden sowie das Verschulden ihrer Angestellten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, von Leben, Körper und Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung.
  3. Dritte können keine Ansprüche aus dem Vertrag ableiten.
  4. Beauftragte Dritte unterliegen nicht der Haftung der UF Poke Bar.

7. Genehmigungen, Gebühren, Verkehrssicherungspflicht

  1. Der Kunde ist verantwortlich, Genehmigungen einzuholen und Gebühren zu zahlen.
  2. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Kunden.

8. Verschiedenes

  1. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
  2. Die UF Poke Bar ist berechtigt, Fotos der Veranstaltung zu Dokumentations- und Werbezwecken zu nutzen.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.