Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cateringleistungen der
URBAN FOODIE GmbH

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle auf der Internetseite www.ufpokebar.de angebotenen Catering-Leistungen der Firma URBAN FOODIE GmbH (im folgenden Urban Foodie) mit ihren Vertragspartnern (im folgenden Auftraggeber).

Urban Foodie bietet im Rahmen des Onlineangebots Catering-Leistungen für natürliche und juristische Personen an.

Regelungsgehalt dieser ABG ist der in dem zwischen Urban Foodie und dem Auftraggeber geschlossenen Cateringvertrag aufgeführte Leistungsumfang.

2. Vertragsinhalt

(1) Urban Foodie erbringt Catering-Dienstleistungen.

(2) Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen maßgebend. Sie gelten für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Urban Foodie und dem Auftraggeber.

Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Urban Foodie diese in Textform anerkennt.

3. Vertragsschluss/ Ausführung

(1) Der Vertrag zwischen Urban Foodie und dem Auftraggeber kommt durch eine Auftragsbestätigung des Angebots von Urban Foodie durch den Auftraggeber in Textform zustande.

(2) Urban Foodie ist 30 Tage an das abgegebene Angebot gebunden. Nach Ablauf der Bindungsfrist verliert das Angebot seine Wirkung. Wünscht der Auftraggeber nach Ablauf der Bindungsfrist einen Vertragsschluss, ist ein neues Angebot zu erstellen.

(3) Wird das Angebot nach Angaben des Auftraggebers und auf Grundlage von durch diesen überlassenen Unterlagen erstellt, übernimmt Urban Foodie keine Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit werden vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Abrechnung zu Grunde zu legende Gästezahl bis spätestens 1 Werktag vor dem Leistungszeitpunkt gegenüber Urban Foodie in Textform mitzuteilen. Für die Berechnung der 1- Tages- Frist ist der Eingang der Mitteilung bei Urban Foodie entscheidend. Die Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis 1 Werktag vor dem Leistungszeitpunkt um maximal 10 % der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Darüber hinaus gehende Reduzierungen der Gästezahl werden als Teilkündigung angesehen und nach Ziffer 10 abgerechnet.

(5) Die Angaben zur Gästezahl sowie die im Auftrag enthaltende Leistung gelten als garantierter der Rechnung zugrunde zu legender Vertragsinhalt, der bei der Endabrechnung berücksichtigt wird.

(6) Eine Erhöhung der Gästezahl sowie Erweiterung der Bestellung von Speisen, Getränken und weiteren Leistungen ist bis 1 Tag vor dem Leistungszeitpunkt möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist Urban Foodie nicht verpflichtet die Forderung der erhöhten Gästezahl sowie der weiteren Leistungen auszuführen.

(7) Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der garantierten Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Urban Foodie berechtigt, die Leistung zu verweigern.

(8) Sollten durch Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Urban Foodie liegen, Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment entstehen, ist Urban Foodie berechtigt, vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment zu verwenden und zu liefern.

(9) Urban Foodie ist berechtigt, zur Leistungserbringung erforderliche Leistungen durch Drittunternehmen ausführen zu lassen.

(10) Urban Foodie ist gegenüber ihrem Personal allein weisungsberechtigt.

4. Vergütung

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Teilt der Auftraggeber die tatsächliche Gästezahl erst in einem Zeitraum zwischen 12 und 24 Stunden vor dem Leistungszeitpunkt mit und führt Urban Foodie diese Leistung aus, ist Urban Foodie berechtigt einen Eilaufschlag von 10 % auf das beauftragte Angebot zu erheben. Gewünschte Veränderungen 24 Stunden vor dem Leistungszeitpunkt oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Gästezahl führen dazu, dass Urban Foodie die Leistung gemäß ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Auftraggeber hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Urban Foodie. Bei abweichender Teilnehmerzahl um mehr als 10 % der im Angebot kalkulierten Teilnehmerzahl ist Urban Foodie berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Hierbei gilt Folgendes:

– Für eine Abweichung von 10 bis 20 % der Gästezahl erfolgt eine Erhöhung von 15 %, darüber hinaus erfolgt eine Erhöhung um 20 %.

(3) Verzögert sich der Beginn oder der Fortgang der Leistungserbringung aus nicht von Urban Foodie zu vertretenden Gründen, ist diese berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

(4) Im Angebot nicht enthaltene Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter entstehen, sind von dem Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. Diese Leistungen sind nur dann von Urban Foodie durchzuführen, wenn sie unverzüglich per Textform in Auftrag gegeben werden.

(5) Dienstleistungen und Besorgungen, die auf Verlangen des Auftraggebers im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages erfolgen, sind gesondert zu vergüten.

(6) Leistungen von Urban Foodie, welche nach Vertragsschluss durch Vorortbesichtigungen oder Beratungen erforderlich werden, werden von Urban Foodie gegenüber dem Auftraggeber nach folgenden Sätzen berechnet:

– Stundensatz: 18 € pro Stunde (Zeiten der An- und Abreise sind zu berücksichtigen),
– Hotelübernachtung pro Person: Orts- und zeitübliche Hotelpreise für ein Haus der 3-Sterne-Kategorie,
– Fahrtkosten: Bahnfahrt 2. Klasse, Flug Economy Class oder PKW mit 0,30 Euro pro km.

(7) Je nach Veranstaltungsgröße und Dauer können zusätzliche Kosten für das Catering der Mitarbeiter von Urban Foodie (Crewcatering) entstehen. Urban Foodie ist berechtigt diese Kosten als Pauschale pro Tag und Mitarbeiter zu berechnen. Die Pauschale ist im Angebot aufzuführen und in der Schlussrechnung je tatsächlich eingesetztem Mitarbeiter und Tag zu berechnen, in der Regel beträgt die Pauschale 18 € / Std.

(8) Urban Foodie nimmt grundsätzlich keine Berechnungen gegenüber den Gästen des Auftraggebers vor. Wünscht der Auftraggeber die Berechnung bestimmter Leistungen durch Urban Foodie gegenüber den Gästen, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

(9) Alle Personal- und Getränkeleistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand auf Grundlage der im Angebot genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Auftraggeber vollständig verbraucht wurden.

(10) Getränkewerte werden auch nach Abbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet.

(11) Speziell auf Kundenwunsch und entsprechend des Angebots für die Veranstaltung speziell zugekaufte Speisen, Getränke oder Equipment werden dem Auftraggeber zu 100 % in Rechnung gestellt. Etwaige Reste dieser speziell auf Kundenwunsch bestellten und angebotenen Speisen, Getränke und Equipment können vom Auftraggeber nach Veranstaltungsende mitgenommen werden.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug, mit Ausnahme des Abs. 3, zahlbar, wobei die Rechnung auch vorab per E-Mail versandt werden kann. Der Verzug tritt ohne weitere In-Verzug- Setzung mit dem 11. Tag ab Zugang der Rechnung ein. Ab diesem Tag ist Urban Foodie berechtigt Zinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung gemäß § 288 BGB zu verlangen.

(2) Urban Foodie ist berechtigt, für die zu erbringenden Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der beauftragten Leistung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen. Für die Vorauszahlung gelten die unter Absatz 1 geregelten Zahlungsbedingungen entsprechend.

(3) Der Auftraggeber kann nur mit unstreitigen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Urban Foodie aufrechnen.

(4) Sollte der Auftraggeber mit der Vorauszahlung oder der Zahlung der Rechnung in Verzug geraten, ist Urban Foodie berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 10 dieser Bedingungen. Für die Berechnung des Schadensersatzes kommt es auf den Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftraggeber an. Bei berechtigtem Rücktritt durch Urban Foodie hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz.

6. Lieferung/ Transport

(1) Genannte Termine für die Erbringung der Leistung sind grundsätzlich nicht bindend, es sei denn es werden fixe Termine in Textform vereinbart.

(2) Werden auf Verlangen des Auftraggebers nach Vertragsschluss Leistungen oder die Art der Ausführung geändert, verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs- oder Liefertermine ihre Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von Urban Foodie nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere bei verspäteter Zurverfügungstellung erforderlicher Unterlagen, behördlicher Genehmigungen und sonstiger erforderlicher Materialien des Auftraggebers.

(3) Treten von Urban Foodie, den Lieferanten oder eingeschalteter Subunternehmen nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie Fälle höherer Gewalt, auf, welche auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend. Wird aufgrund derartiger Ereignisse die Vertragserfüllung unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Urban Foodie hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung für die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen. Hierbei sind auch Ansprüche Dritter, welche Urban Foodie im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages berechtigt beauftragt hat, zu berücksichtigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind auf beiden Seiten ausgeschlossen.

(4) Gegenstände des Auftraggebers, welche auf dessen Wunsch im Rahmen der Leistungserbringung verwendet werden sollen, sind von diesem zu dem vereinbarten Leistungszeitpunkt am Leistungsort auf eigene Kosten anzuliefern. Die Rücklieferung solcher Gegenstände erfolgt ebenfalls auf Veranlassung und Kosten des Auftraggebers.

(5) Kann zur Versendung vorbereitete Ware aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Umständen nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die Leistungen von Urban Foodie gelten in diesem Fall nach der Zustellung der Versandbereitschaftsanzeige an den Auftraggeber als erfüllt.

7. Mietgegenstände

(1) Urban Foodie stellt die zur Erbringungen der Leistung erforderlichen Gegenstände und eventuell erforderlichen Warmhaltevorrichtungen zur Verfügung.

(2) Von Urban Foodie mietweise zur Verfügung gestellte Gegenstände verbleiben im Eigentum von Urban Foodie.

(3) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte im Sinne von § 278 und 831 BGB im Zusammenhang der Veranstaltung an den gestellten Gegenständen von Urban Foodie verursacht werden, entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

8. Abnahme

(1) Die Abnahme hat regelmäßig in Textform und unverzüglich nach Leistung bzw. Anlieferung zu erfolgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Abnahme selbst durchzuführen oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter durchführen zu lassen.

(2) Aufgrund der Besonderheiten des Catering-Vertrages erkennen die Vertragsparteien an, dass auch ein Abnahmetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.

(3) Eventuelle Teilleistungen oder gerügte Mängel werden umgehend nachgeholt bzw. behoben. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen zur Verweigerung der Abnahme nur berechtigt, wenn durch die Nachbesserung bzw. Mängelbeseitigung die Gesamtleistung wesentlich beeinträchtigt wird.

(4) Die Abnahme gilt zudem, in Abweichung von Absatz 1, zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu dem der Auftraggeber Leistungen oder einen Teil der Leistungen in Benutzung genommen hat. Die Leistungen sind insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke als in Benutzung genommen anzusehen.

9. Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von Urban Foodie unverzüglich bei Lieferung bzw. Abnahme zu prüfen.

(2) Mängel sind Urban Foodie unverzüglich mindestens mündlich oder fernmündlich anzuzeigen und Urban Foodie die Gelegenheit entsprechender Feststellungen zu gewähren.

(3) Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme erfolgt.

(4) Verdeckte Mängel an gelieferten Waren, (verderbliche Lebensmittel) müssen Urban Foodie unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Kenntnis in Textform mitgeteilt werden. Für, durch den Auftraggeber vorgenommene unsachgemäße Lagerung, an der Ware entstandene Mängel übernimmt Urban Foodie keine Haftung.

(5) Eine Rückgabe falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.

(6) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder Werbeabbildungen keine garantierte Eigenschaft oder Eigenschaftszusicherung durch Urban Foodie dar.

(7) Für Mängel die aufgrund unsachgemäßer Lagerung durch den Auftraggeber oder Mängel die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, übermäßige Erwärmung entstehen, besteht kein Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers.

(8) Erhebt der Auftraggeber eine Mangelrüge verspätet oder wurden bei offensichtlichen Mängeln bei der Lieferung bzw. Abnahme keine Vorbehalte erklärt, so erlöschen etwaige Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Waren selbst verändert oder Urban Foodie die eigenen Feststellungen verwehrt werden oder das Recht auf Nachbesserung erschwert oder verhindert wird oder die Nachbesserung unmöglich ist. Unmöglichkeit der Nachbesserung wird bei einer Mangelrüge bezüglich nicht versteckter Mängel erst nach Beendigung der zu beliefernden Veranstaltung angenommen.

10. Kündigung/ Stornierung

(1) Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

(2) Erfolgt durch den Auftraggeber eine Kündigung des Vertrages aus einem von Urban Foodie nicht zu vertretenden Grund, ist Urban Foodie berechtigt gegenüber dem Auftraggeber statt eines konkret zu berechnenden Schadensersatzanspruchs nachfolgende Pauschalen geltend zu machen:

– Am Leistungstag: 90 % der kalkulierten Nettogesamtsumme.

(3) Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes ist die im Angebot auf Basis der dortigen Mindestgästezahl berechnete Nettogesamtsumme zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Vorauszahlungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, Urban Foodie einen geringeren Schadensersatz nachzuweisen.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung für eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jedoch, dass der jeweilige Vertragspartner zuvor in Textform aufgefordert wird, den wichtigen Grund binnen angemessener Frist zu beseitigen und diese Frist ergebnislos verstreicht.

11. Gewährleistung / Haftung

(1) Der Auftraggeber stellt Urban Foodie von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen frei, soweit diese von dem Auftraggeber, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.

(2) Urban Foodie übernimmt keine Haftung für den Verlust der von dem Auftraggeber oder dessen Gästen oder Erfüllungsgehilfen eingebrachten Gegenstände, Einrichtung, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände.

(3) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Anderes bestimmt ist.

Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht vor, so gilt das Gesetz.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten aus §§ 377, 381 Abs. 2 HGB nachkommt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Werden Mängel verspätet gerügt, so werden diese von Urban Foodie nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet zunächst das Recht des Auftraggebers nach seiner Wahl Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.

Nur in dringenden Fällen hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von Urban Foodie Ersatz der hierzu erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Vor einer solchen Selbstvornahme ist Urban Foodie unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Urban Foodie berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Vertragspartner zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe dieser AGB. Im Übrigen sind Sie ausgeschlossen.

(4) Dritte, insbesondere Gäste, Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers können aus dem Vertrag keine Rechte gegen Urban Foodie ableiten. Soweit Urban Foodie oder Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten seitens des Auftraggebers, die nach dem Angebot oder dem Gesetz diesem obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber Urban Foodie von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

(5) Für mangelhafte Leistungen von Drittunternehmen, die Urban Foodie im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet hat, haftet Urban Foodie nicht, es sei denn Urban Foodie kann eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung bei der Auswahl und Überwachung der Drittunternehmen nachgewiesen werden. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche gegen das Drittunternehmen verlangen.

(6) Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Urban Foodie.

(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, im Fall der ausdrücklichen Zusicherung von Eigenschaften, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen in denen Urban Foodie als Grundstücksbesitzerin gemäß § 836 BGB zwingend haftet.

12. Gesamthaftung

Soweit Schadensersatzansprüche gegenüber Urban Foodie ausgeschlossen oder beschränkt sind, so gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, für Vertreter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Urban Foodie.

13. Schutzrechte

(1) Planungen, Entwürfe, Zeichnungen oder sonstige Konzeptionen stehen allein im Eigentum von Urban Foodie. Dies gilt auch dann, wenn diese dem Auftraggeber übergeben worden sind. Dem Auftraggeber werden grundsätzlich weder Eigentum noch Nutzungsrechte auf Grundlage des Vertrages eingeräumt. Abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber nicht zu Änderungen an Planungen, Entwürfen, Zeichnungen oder sonstigen Konzeptionen von Urban Foodie berechtigt.

(3) Übergibt der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien oder Unterlagen an Urban Foodie, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Leistungserbringung auf Grundlage der überlassenen Materialien oder Unterlagen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Urban Foodie ist nicht verpflichtet, die überlassenen Materialien oder Unterlagen auf etwaige Schutzrechtsverletzungen Dritter zu überprüfen. Werden durch von dem Auftraggeber überlassene Materialien oder Unterlagen entgegen vorstehender Verpflichtung, Schutzrechte Dritter verletzt, verpflichtet sich der Auftraggeber Urban Foodie von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freizuhalten.

14. GEMA, Künstler, Verkehrssicherungspflicht, Genehmigungen

(1) Die fristgemäße Anmeldung gebührenpflichtiger Werke bei der GEMA sowie die rechtzeitige Entrichtung der entsprechenden Gebühren sind alleinige Pflicht des Auftraggebers. Urban Foodie kann vor der Veranstaltung vom Auftraggeber den schriftlichen Nachweis der Anmeldung bei der GEMA sowie den Nachweis der Zahlung der GEMA-Gebühren in Textform verlangen. Soweit der Auftraggeber die vorgenannten Nachweise nicht erbringen kann oder will, ist Urban Foodie berechtigt eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA-Gebühren zu verlangen.

(2) Für alle durch den Auftraggeber oder in dessen Namen beauftragten Künstler ist die Zahlung anfallender Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse sowie die Entrichtung der Einkommens- und Umsatzsteuer für beschränkt steuerpflichtige (inländische) Künstler alleinige Pflicht des Auftraggebers.

(3) Dem Auftraggeber obliegen in den von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sämtliche Verkehrssicherungspflichten.

(4) Der Auftraggeber hat die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig auf einige Kosten einzuholen.

(5) Urban Foodie ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berechtigt, von sämtlichen Veranstaltungsformaten in den Veranstaltungsräumen Fotos zur Dokumentation zu fertigen und diese ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, ist zwischen den Vertragsparteien eine abweichende Regelung zu treffen. Es ist allein Sache des Auftraggebers, ggf. notwendige Einwilligungen nach der DSGVO und/oder dem BDSG einzuholen. Der Auftraggeber hält in jedem Fall Urban Foodie von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

(6) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke auf von Urban Foodie ausgerichteten Veranstaltungen durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Auf Wunsch des Auftraggebers kann hiervon eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet gemäß einer zu treffenden Vereinbarung eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld zu entrichten.

15. Sonstige Bestimmungen/ Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages haben durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien zu erfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten diese Bedingungen teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des EU-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Sofern kein gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird gegenüber Auftraggebern, die Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens sind, Hamburg als Gerichtstand vereinbart.

17. Höhere Gewalt

(1) In Fällen höherer Gewalt, also im Falle eines äußeren nicht betrieblich bedingten, unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses, das das Einhalten des Vertrages auch bei äußerster Sorgfalt erschwert oder unmöglich macht, wie beispielsweise die Corona-Pandemie, gilt Nachfolgendes:

(2)Liegt der Fall höherer Gewalt bereits spätestens bei Vertragsschluss vor und ist Urban Foodie die Ausführung des Vertrags deswegen nicht möglich, so bleiben zunächst die gegenseitigen vertraglichen Pflichten bestehen.
Die Leistungspflicht von Urban Foodie wird jedoch ausgesetzt, bis Urban Foodie die Ausführung wieder möglich ist. Für den Fall, dass nicht absehbar ist, dass die Folgen der höheren Gewalt enden, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Eine solche Situation ist nur dann anzunehmen, wenn die Folgen der höheren Gewalt mindestens ein Jahr andauern.

(3) Solange die vertraglichen Pflichten der Parteien ausgesetzt sind, sind die Parteien verpflichtet, alles Zumutbare zur Schadenminimierung zu unternehmen. Eine Haftung von Urban Foodie im Zusammenhang mit diesem Ereignis ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vor.

(4) Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich über die Gründe zu informieren, die sie an der Leistungserbringung hindern.